Double-Opt-in im Datenschutz: Anforderungen und Umsetzung (2024)

Der Datenschutz ist ein zentrales Thema im digitalen Zeitalter und betrifft insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Marketingmaßnahmen wie Newslettern. Um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten, ist das Double-Opt-in-Verfahren eine bewährte Methode.

In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen des Double-Opt-in, praktische Umsetzungsfragen und aktuelle Gerichtsurteile ausführlich erläutert, um das Wissen von Unternehmen und Organisationen im Umgang mit dieser Herausforderung zu vertiefen.

Was ist Double-Opt-in und warum ist es wichtig?

Double-Opt-in (DOI) ist ein Verfahren zur Bestätigung von Anmeldungen, insbesondere bei Marketing-Maßnahmen wie dem Versand von Newslettern, E-Mail-Kampagnen, und sonstigen elektronischen Informationen. Bei der Anmeldung über ein Online-Formular muss der Nutzer seine Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) für bestimmte Zwecke (wie den Versand von Newslettern) geben. Der Nutzer erhält daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail, in der er gebeten wird, die Anmeldung durch Klicken auf einen Bestätigungslink zu verifizieren. Ohne diese gesonderte Bestätigung wird der Nutzer nicht in die Verteilerliste aufgenommen.

Der Hauptzweck des DOI-Verfahrens besteht darin, Missbrauch vorzubeugen und zu beweisen, dass der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse tatsächlich der Bereitstellung seiner Daten zugestimmt hat. Diese Art der Anmeldung hat sich als rechtssicherer Standard entwickelt, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gerecht zu werden.

Rechtliche Grundlagen des Double-Opt-ins

Die folgenden Gesetze und Bestimmungen sind die Grundlage für die rechtlichen Anforderungen an das Double-Opt-in-Verfahren:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung)
  • Art. 7 DSGVO (Bedingungen für die Einwilligung)
  • § 7 UWG (Unzumutbare Belästigungen)
  • Erwägungsgrund 32 DSGVO (Einwilligung)

Die DSGVO legt besonderen Wert darauf, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer rechtlichen Grundlage beruht. Wenn der Versand von Newslettern über das Opt-in-Verfahren erfolgt, stellt die Einwilligung des Betroffenen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO die erforderliche rechtliche Grundlage dar.

Anforderungen an die Einwilligung nach der DSGVO

Um eine wirksame Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu erreichen, müssen die Voraussetzungen des Art. 7 DSGVO erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem:

  • Freiwilligkeit: Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen, ohne Zwang oder Nachteile.
  • Information: Der Betroffene muss umfassend über den Verarbeitungszweck, die verantwortliche Stelle und seine Rechte aufgeklärt werden.
  • Unmissverständlichkeit: Die Einwilligung muss in einer klar verständlichen Form und in einfacher Sprache abgefasst sein.
  • Abgrenzbarkeit: Die Einwilligung muss klar von anderen Inhalten und Bedingungen abgegrenzt sein.
  • Aktive Handlung: Die Einwilligung muss durch eine aktive Handlung des Betroffenen erfolgen (z. B. Ankreuzen eines Kästchens oder Klicken auf einen Button).

Umsetzung des Double-Opt-in-Verfahrens: Best-Practices

Um das Double-Opt-in-Verfahren rechtskonform und effizient zu gestalten, sollten Unternehmen die folgenden Best-Practices berücksichtigen:

  • Klare und verständliche Datenschutzinformationen: Bei der Anmeldung sollte dem Nutzer eine klare und verständliche Datenschutzerklärung zur Verfügung stehen, die die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erklärt.
  • Protokollierung der Einwilligung: Die Einwilligung des Nutzers sollte protokolliert werden, um im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung einen Nachweis erbringen zu können.
  • Aktive Bestätigung bei der Registrierung: Die Registrierung sollte über das Ankreuzen eines Kästchens oder das Klicken auf einen Button erfolgen, um die Aktivität des Nutzers sicherzustellen.
  • Bestätigungs-E-Mail: Nach der Registrierung sollte dem Nutzer eine E-Mail zugesandt werden, die die Anmeldung bestätigt und einen Bestätigungslink enthält.
  • Erinnerungs-E-Mails: Um die Abbrecherrate bei der Bestätigung zu reduzieren, können Unternehmen eine oder zwei freundliche Erinnerungs-E-Mails senden, wenn der Nutzer die Bestätigung nicht sofort vornimmt.
  • Ansprechende Bestätigungsseite: Der Bestätigungslink sollte den Nutzer zu einer ansprechenden Seite führen, die den Erfolg der Bestätigung bestätigt und weitere Informationen oder Angebote enthält.
  • Widerrufsrecht und Abmeldemöglichkeit: Der Nutzer sollte jederzeit die Möglichkeit haben, seine Einwilligung zu widerrufen und sich von der Verteilerliste abzumelden. Dies sollte in der Datenschutzerklärung und in jeder versendeten E-Mail vermerkt sein.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Double-Opt-in

Gerichtsurteile spielen eine bedeutende Rolle bei der Interpretation und verlässlichen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Hier sind einige herausragende Urteile zum Thema Double-Opt-in:

  • Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 11. Oktober 2017, Az. I ZR 164/16 (De-Mail-Dienst): Der BGH hat entschieden, dass das Double-Opt-in-Verfahren an sich kein tauglicher Nachweis für eine wirksame Einwilligung in den Empfang von Werbe-E-Mails ist. Allerdings kann es zusammen mit weiteren Indizien ausreichen, um die Einwilligung zu belegen.
  • Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Urteil vom 2. Juni 2021, Az. 4 U 34/21: Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Unternehmen das Double-Opt-in-Verfahren nicht nur für neue E-Mail-Adressen, sondern auch für bereits gespeicherte E-Mail-Adressen seiner Kunden durchführen muss, wenn es diese für den Versand von Newslettern nutzen möchte.
  • Oberlandesgericht (OLG) Schleswig, Urteil vom 24. März 2021, Az. 6 U 36/20: Das OLG Schleswig hat festgestellt, dass Einwilligungen für den Empfang von Werbe-E-Mails, die ohne das Double-Opt-in-Verfahren eingeholt wurden, nichtig sind und daher keine Rechtsgrundlage für den Versand von Newslettern darstellen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Double-Opt-in

Ist das Double-Opt-in-Verfahren gesetzlich verpflichtend?

Das Double-Opt-in-Verfahren ist nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ergibt sich aus den Anforderungen der DSGVO und des UWG, dass das Double-Opt-in-Verfahren eine wirksame und rechtlich sichere Methode ist, um die Einwilligung in den Empfang von elektronischer Werbung nachzuweisen und sicherzustellen.

Kann ich das Single Opt-in anstelle des Double Opt-in nutzen?

Ein Single Opt-in kann in einigen Fällen rechtmäßig sein, wenn es z. B. um die Registrierung für ein berechtigtes Kundenkonto oder die Teilnahme an Veranstaltungen geht. Es ist jedoch für den Versand von elektronischer Werbung wie Newslettern riskant, da das Single Opt-in nicht die gleiche rechtliche Sicherheit wie das Double Opt-in bietet und Schwierigkeiten bei der Nachweispflicht entstehen können.

Muss ich meine vorhandenen E-Mail-Adressen durch das Double-Opt-in-Verfahren erneut bestätigen lassen?

Wenn Sie Ihre vorhandenen E-Mail-Adressen für den Versand von Newslettern verwenden möchten und keine wirksame Einwilligung für den Empfang von Werbe-E-Mails vorliegt, sollten Sie die Einwilligung dieser Empfänger durch das Double-Opt-in-Verfahren bestätigen lassen. Andernfalls können Sie einem erhöhten rechtlichen Risiko ausgesetzt sein.

Wie lange sollte ich warten, bevor ich eine Erinnerungs-E-Mail für das Double-Opt-in sende?

Die zeitliche Ausrichtung Ihrer Erinnerungs-E-Mails sollte darauf abzielen, den Nutzer bei der Bestätigung seiner Anmeldung zu unterstützen, ohne aufdringlich oder belästigend zu wirken. Eine allgemein akzeptierte Praxis ist es, die erste Erinnerungs-E-Mail 24 bis 48 Stunden nach der Anmeldung und die zweite eine Woche später zu senden. Es ist wichtig, nicht zu viele Erinnerungen zu versenden, um nicht gegen die Bestimmungen des Datenschutzes oder des UWG zu verstoßen.

Was passiert, wenn ich die Einwilligung des Empfängers nicht nachweisen kann?

Die Nachweispflicht spielt eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit dem Datenschutz und dem UWG. Wenn Sie die Einwilligung eines Empfängers nicht nachweisen können, können Sie für den Versand von Newslettern oder elektronischer Werbung abgemahnt oder unter Umständen sogar mit Bußgeldern belegt werden. Daher ist es wichtig, das Double-Opt-in-Verfahren korrekt durchzuführen und die entsprechenden Protokolle und Nachweise aufzubewahren.

Double-Opt-in verstehen und nutzen

Das Double-Opt-in-Verfahren ist eine rechtlich bewährte und effektive Methode, um die Einwilligung in den Empfang von elektronischer Werbung, wie Newslettern, einzuholen und zu dokumentieren. Unternehmen und Organisationen, die auf dem digitalen Markt agieren, sollten sich mit den rechtlichen Anforderungen vertraut machen und Best Practices für die Umsetzung des DOI-Verfahrens anwenden. Dabei können sie sich auf die Erkenntnisse aus Gesetzen, Gerichtsurteilen und Erfahrungswerten stützen, um ihren Kunden ein hohes Maß an Datenschutz zu bieten und gleichzeitig ihre eigenen rechtlichen Risiken zu minimieren.

Double-Opt-in im Datenschutz: Anforderungen und Umsetzung (2024)

FAQs

Double-Opt-in im Datenschutz: Anforderungen und Umsetzung? ›

Das Double-Opt-In Verfahren dagegen stellt einen Mechanismus dar, bei dem die Einwilligung der betroffenen Person doppelt eingeholt wird. Auch beim Double-Opt-In setzt der Interessent das entsprechende Häkchen bei der Einwilligung in die Verarbeitung seiner Daten, beispielsweise zwecks einer Newsletter-Anmeldung.

Wann muss ein Double Opt-In gemacht werden? ›

Double-Opt-In in der Praxis

Das bekannteste Praxis-Beispiel im Online-Marketing zum Double-Opt-In nach DSGVO ist die Verwendung dieses Verfahrens im E-Mail-Marketing. Um E-Mail-Marketing, E-Mails und Newsletter mit der DSGVO in Einklang zu bringen, ist ein Double-Opt-In Pflicht.

Warum ist das Opt-Out Verfahren laut DSGVO nicht erlaubt? ›

Opt-Out für Online-Werbung ist verboten.

Denn für das Sammeln und Verwenden personenbezogener Daten gibt es laut DSGVO strenge Regeln. Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung muss demnach ausdrücklich – gemäß dem Double-Opt-In-Verfahren – schriftlich erteilt werden.

Ist single Opt-In in Deutschland erlaubt? ›

Demnach ist es nicht erlaubt, Personen per E-Mail oder telefonisch mit Werbeangeboten zu kontaktieren, wenn diese dem Vorgehen nicht zugestimmt haben (Unzumutbare Belästigung § 7). Sowohl UWG als auch die DSGVO verlangen somit nach einem Opt-in-Verfahren.

Wann ist Opt-Out zulässig? ›

Aus dem Urteil des BGH ergibt sich, dass Opt-Out für postalische Werbung zulässig ist. Es gibt seitdem beim Opt-Out die Regelung, dass von der Einwilligung zur postalischen Werbung ausgegangen werden kann. Jedoch müssen die Möglichkeiten, wie Widerspruch eingelegt werden kann, aus der Vereinbarung ersichtlich sein.

Wie funktioniert ein Double Opt-In? ›

Definition Double-Opt-in

Ein Nutzer, der sich mit seiner E-Mail-Adresse in einen Verteiler eingetragen hat (Single Opt-in), erhält durch eine anschließende Bestätigungs-E-Mail die Möglichkeit, die Anmeldung zu bestätigen. Bestätigt er die Anmeldung ist der Double-Opt-in abgeschlossen.

Was besagt das Double Opt-In Verfahren? ›

Definition Double Opt-in

Das sogenannte Double Opt-in beschreibt ein Anmeldeverfahren für werbliche Kontaktaufnahmen, z.B. E-Mail-Empfänger im Zusammenhang mit Newsletter-Abonnements, bei dem der Empfänger durch zweifache (eindeutige) Willenserklärung dem Erhalt von Werbung zustimmt.

Wie darf eine Einwilligung eingeholt werden Opt-In? ›

Besser abgesichert mit Double-Opt-In (DOI)

Beim Single-Opt-In reicht das Ankreuzen eines Kästchens zur Einwilligung in die Datenverarbeitung aus. Das Double-Opt-In Verfahren dagegen stellt einen Mechanismus dar, bei dem die Einwilligung der betroffenen Person doppelt eingeholt wird.

Wie funktioniert ein Opt-In? ›

Opt-in (von englisch to opt (for something) ‚optieren', ‚sich für etwas entscheiden') ist ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren aus dem Permission Marketing, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen – meist durch E-Mail, Telefon oder SMS – vorher explizit schriftlich gestatten muss.

Was ist eine Opt-In Einwilligung? ›

Grundsätzlich bedeutet der englische Begriff “Opt-In”, ähnlich wie “consent”, die Einwilligung in einen oder mehrere Zwecke. Gemeint ist mit dem Begriff i.d.R. das Anmeldeverfahren im Onlinemarketing, bei dem der Nutzer einer Option aktiv zustimmen muss.

Was muss in einer Double Opt-In Mail stehen? ›

Im Zuge des Double Opt-Ins muss der Interessent eine Newsletteranmeldung in einem zweiten Schritt bestätigen. Hierfür wird von der E‑Mail-Marketing-Software eine E‑Mail (eine sogenannte DOI-Mail) mit einem Aktivierungslink an den (künftigen) Empfänger geschickt.

Was ist eine Double Opt-In Anmeldung? ›

Das Double-Opt-in ist ein Anmeldeverfahren im Online Marketing, um das Einverständnis eines Interessenten zum Erhalt eines werblichen Newsletters einzuholen. Es hat das Ziel, Spam-Anmeldungen bzw. Missbrauch im Namen Dritter zu verhindern.

Sind B2B Werbemails erlaubt? ›

§ 7 UWG stellt in Abs. 2 Nr. 3 ja bekanntermaßen recht hohe Anforderungen an eine rechtmäßige Versendung von Werbe-E-Mails. Grundsätzlich ist eine solche ja erlaubt – sowohl im B2C- als auch B2B-Bereich –, sofern eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.

Wer kann opt-out erklären? ›

Ein Opt-Out kann niemals für ein Einheitspatent erklärt werden – dieses unterliegt immer der Jurisdiktion des Einheitlichen Patentgerichts. Bei mehreren Anmeldern/Inhabern empfehlen wir, die Opt-Out-Erklärung immer vorab mit allen Anmeldern/Inhabern abstimmen.

Was ist eine Opt-Out Möglichkeit? ›

Was ist ein Opt-out-Verfahren? Bei einem Opt-out-Verfahren wird der Kunde automatisch für ein Programm oder einen Service angemeldet. Er hat aber die Möglichkeit, das Programm oder den Service abzubestellen. Dadurch haben Kunden mehr Kontrolle über ihre Daten- und Datenschutzeinstellungen.

Was ist Opt-Out Regelung? ›

Übersetzt bedeutet „Opt-out“ optionale Öffnung oder optionale Verlängerung und bezieht sich auf eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit darf auf Grundlage der EU Arbeitszeitrichtlinie gemäß § 3 Abs. 5 AZV – Bund – 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschreiten.

Ist Double Opt-In in Deutschland Pflicht? ›

Verlangt Deutschland für E-Mail-Marketing ein Double-Opt-In? Nun zu unserer Hauptfrage für diesen Blog-Beitrag. Die Antwort lautet - strikt "nein". Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen Sie keine Double-Opt-In-Einwilligung einholen, aber Sie sollten es wahrscheinlich wirklich tun.

Ist Double Opt-In in der Schweiz Pflicht? ›

Ein solches «Double Opt-in» ist rechtlich nicht zwingend, dient jedoch der Beweissicherung und stellt sicher, dass nicht ein Dritter die Newsletter-Anmeldung vorgenommen hat. Heidi Küng erhält also, nach Angabe der E-Mail-Adresse, eine Bestätigungsmail mit Link um der Anmeldung zuzustimmen.

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